Branchen-Insights

Muss mein Corporate Podcast jetzt barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — und in vielen Kommunikationsabteilungen hat das eine Frage ausgelöst: Betrifft uns das auch als Podcast-Produzenten? Die kurze Antwort lautet: nicht ganz so, wie viele befürchten. Aber auch: stärker, als die meisten bisher gedacht haben. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Missverständnissen auf und zeigen, wo für Corporate Podcaster wirklich Handlungsbedarf besteht.


Was ist das BFSG — und wen trifft es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den europäischen European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Das Gesetz gilt für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern (B2C) erbringen — also für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen, die einen öffentlich zugänglichen Corporate Podcast betreiben.

Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen: Wer weniger als zehn Mitarbeitende und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz hat, ist nicht verpflichtet. Für alle anderen gilt das Gesetz — unabhängig davon, ob der Podcast auf Spotify, Apple Podcasts oder der eigenen Website veröffentlicht wird.

Erste Abmahnungen wurden bereits ausgesprochen. Das BFSG ist kein Papiertiger.


Gilt das BFSG direkt für Podcast-Episoden?

Hier liegt das größte Missverständnis — und die Antwort ist differenzierter, als viele erwarten.

Die Podcast-Audio-Datei selbst gilt rechtlich als „zeitbasiertes Medium“. Und aufgezeichnete Audio- oder Videodateien sind im BFSG ausdrücklich ausgenommen. Das bedeutet: Die MP3-Datei Ihrer aktuellen Podcast-Folge muss technisch nicht barrierefrei sein. Kein automatisches Transkript, keine Audio-Beschreibung — zumindest nicht durch das BFSG erzwungen.

Das klingt nach einer Entwarnung. Ist es aber nur halb.


Was trotzdem barrierefrei sein muss

Das BFSG trifft Corporate Podcaster an einer anderen, oft übersehenen Stelle: der digitalen Umgebung, in der der Podcast erlebt wird.

Konkret bedeutet das:

  • Der Webplayer auf Ihrer Website muss barrierefrei bedienbar sein — also per Tastatur navigierbar, mit ausreichend Kontrastverhältnissen und klar beschrifteten Bedienelementen.
  • Die Website selbst, auf der der Podcast eingebettet ist, unterliegt den WCAG-2.1-AA-Standards. Das gilt für Überschriften-Hierarchien, Alt-Texte, Farbkontraste und Formularfelder.
  • Alle digitalen Dienstleistungen, die Sie rund um den Podcast anbieten — Newsletter-Anmeldungen, Kontaktformulare, Shownotes-Seiten — müssen diese Standards erfüllen.
  • Eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website ist verpflichtend. Sie muss dokumentieren, welche Standards Sie erfüllen, wo Ausnahmen bestehen und wie Nutzer Barrieren melden können.

Kurzum: Die Folge selbst ist zunächst frei — aber alles drumherum nicht.


Transkripte: keine Pflicht, aber trotzdem unverzichtbar

Wer jetzt aufatmet, weil Transkripte rechtlich nicht zwingend sind, denkt zu kurzfristig.

Transkripte sind aus drei Gründen strategisch unverzichtbar:

1. Barrierefreiheit in der Praxis. Auch wenn das BFSG Audio-Dateien formal ausnimmt: Wer seine Podcast-Episoden ohne jeglichen Textzugang veröffentlicht, schließt hörbeeinträchtigte Menschen faktisch aus. Das ist nicht nur eine Frage der Rechtslage, sondern der Haltung — und für viele Unternehmenskommunikationen eine Frage der Glaubwürdigkeit.

2. SEO und KI-Sichtbarkeit. Suchmaschinen können Audio nicht indexieren. Transkripte machen Ihren Podcast-Content auffindbar — auf Google und zunehmend in den Antworten von KI-Modellen wie ChatGPT oder Perplexity. Wer keine Transkripte hat, existiert im semantischen Web nicht.

3. Interne Verwertung. Aus einem sauberen Transkript entstehen Shownotes, Social-Posts, Newsletter-Inhalte und Artikel in einem Bruchteil der Zeit. Der Mehraufwand für ein Transkript amortisiert sich schnell.

„Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor — sie ist eine Reichweiten-Investition. Jeder zehnte potenzielle Hörer profitiert davon. Und jede Suchmaschine sowieso.“

KI-gestützte Transkriptions-Tools wie Whisper (OpenAI), Riverside.fm oder Descript erstellen automatische Transkripte in guter Qualität. Der Nachbearbeitungsaufwand liegt bei zehn bis zwanzig Minuten pro Episode — eine sehr überschaubare Investition.


Was passiert bei Verstößen?

Das BFSG sieht empfindliche Sanktionen vor. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Durchsetzung zuständig und können bei Verstößen Bußgelder verhängen. Hinzu kommen zivilrechtliche Risiken: Wettbewerber und Verbände können bereits heute abmahnen.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Juni 2025 wurden erste Abmahnungen dokumentiert. Wer jetzt noch wartet, setzt sich bewusst einem vermeidbaren Risiko aus.


Wer ist ausgenommen?

Das BFSG enthält eine wichtige Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen: Betriebe, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und deren Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro liegt, sind von den Pflichten befreit.

Für die große Mehrheit der Unternehmen, die einen Corporate Podcast betreiben — Mittelstand, Konzerne, Verbände, öffentliche Institutionen — gilt diese Ausnahme nicht. Auch Unternehmen, die zwar klein sind, aber die Umsatzschwelle überschreiten, fallen unter das Gesetz.

Für Altinhalte gilt eine Übergangsfrist bis 2030: Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits bestanden, müssen erst bis dahin vollständig angepasst werden. Alles, was nach dem 28. Juni 2025 neu veröffentlicht wird, muss sofort konform sein.


Was Sie jetzt konkret tun sollten

Die gute Nachricht: Der Handlungsbedarf ist überschaubar und gut planbar. Unsere Empfehlung in drei Schritten:

Schritt 1 — Webplayer und Website prüfen. Lassen Sie Ihren Podcast-Webplayer und die zugehörigen Seiten auf WCAG-2.1-AA-Konformität prüfen. Das WAVE-Tool (wave.webaim.org) gibt einen ersten kostenlosen Überblick. Achten Sie besonders auf Tastaturnavigation, Kontrastverhältnisse und Alt-Texte.

Schritt 2 — Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Die Erklärung muss auf Ihrer Website auffindbar sein und dokumentieren, welche Standards erfüllt sind, wo Lücken bestehen und wie Nutzer diese melden können. Es gibt Generatoren, die einen Entwurf liefern — die inhaltliche Prüfung sollte aber sorgfältig erfolgen.

Schritt 3 — Transkript-Workflow etablieren. Auch wenn Transkripte für Audio-Dateien formal nicht erzwungen werden: Wer jetzt einen Workflow aufbaut, hat den strategischen Vorteil. Wir empfehlen automatische Transkription mit anschließender manueller Qualitätsprüfung — zehn bis zwanzig Minuten pro Episode sind realistisch.


Fazit: Barrierefreiheit als Chance begreifen

Das BFSG ist kein bürokratisches Ärgernis, das man möglichst elegant umschiffen sollte. Es ist ein Anstoß, Corporate Podcasting besser zu machen — zugänglicher, auffindbar und professioneller.

Wer seinen Webplayer barrierefrei gestaltet, verbessert gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle. Wer Transkripte produziert, erschließt neue Reichweite und Content-Potenziale. Wer eine klare Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht, signalisiert Verlässlichkeit.

Die Unternehmen, die das jetzt angehen, haben einen klaren Vorsprung gegenüber denen, die warten — rechtlich, strategisch und in der Wahrnehmung ihrer Zielgruppen.



Haben Sie Fragen, wie Sie Ihren Corporate Podcast BFSG-konform aufstellen? In unserem Strategie-Workshop gehen wir auch auf rechtliche und technische Rahmenbedingungen ein — damit Ihr Podcast nicht nur gut klingt, sondern auch alle erreicht, die ihn hören wollen.



Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen zu Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Podcastmania
Managing Director Podcastmania

Begleitet seit 2018 Konzerne und Mittelständler von der Podcast-Idee bis zur Distribution.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihren Podcast sprechen

Strategie-Workshop, drei Stunden, remote.

Termin vereinbaren